Beiträge von TotoEQA

    Gude,

    unsere 11KW Wallbox ist seit ein paar Tagen installiert. Nun wollte ich dem Netzbetreiber mitteilen, dass wir solch eine Wallbox besitzen und in ca 3 Wochen kommt unser neuer EQA.

    Der Netzbetreiber verwies uns auf das Antragsformular für steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

    Unsere Wallbox ist aber nicht steuerbar und Anmeldepflichtig doch auch nicht, oder? Bis 11KW muss ich doch nur Melden?

    Ich bin selbst Elektroinstallateur und somit berechtigt Installationen NACH dem Zähler im Haus selbst durchzuführen.


    :?: :?: :?:


    Gruß Thorsten

    Wozu die Blockiergebühr gedacht ist, sollte uns eigentlich klar sein.


    Und zurück zur Frage: vermutlich kann es keiner so richtig beantworten. Da hilft wohl nichts, und du müsstest es einfach mal ausprobieren 🤷🏼‍♂️

    Ich würde gegen 21.30-22 Uhr dann das Auto mal abhängen und 10 Min später wieder anhängen. Dann siehst du auf der Abrechnung, ob oder ob nicht eine Gebühr fällig wurde…

    Danke für die Antwort.

    Scheint wirklich so zu sein dass es noch keiner mal ausprobiert hat. Dann werde ich , sobald das Auto da ist, es selber mal ausprobieren.


    Und ja, mir ist klar wie ich mit verfügbaren Parkplätzen umzugehen habe. Es sollte ja auch nur ein Beispiel sein. Aber die nächtliche Aufhebung der Blockiergebühr hat ja auch einen Grund.... :)

    Die Blockiergebühr kann nur anfallen, wenn über mbme geladen wird, sonst bekommt es mbme ja gar nicht mit (beim Disocunter zB, im Hotel mit Kreditkarte etc.) ?

    Ja ok,

    sagen wir ich parke über Nacht an öffentlichen Ladestellen und lade mit ME Charge L.

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    Was passiert wenn ich das Auto um 18 Uhr an die Säule stelle und lade und das Auto die ganze Nacht dort steht? Ist das "System" so intelligent dass es um 21 Uhr erkennt, dass ich jetzt 3 Stunden stehe? Und eigentilch dann ja nach 21 Uhr ist? Also quasi in der regulären Zeit beginne aber zum Zeitpunkt der "Strafe" die 21 Uhr Regel greift?


    Und was passiert wenn ich um z.B. 17:30 Uhr beginne? Zahle ich dann für eine halbe Stunde die Strafgebühr?

    Ja danke für die Antwort.

    Unsere Hotels bieten dies nicht an. Und wir müssen halt auch im Hotel laden. Ich will ja dann möglichst in einem Rutsch wieder nach hause kommen.

    Hat das noch keiner mal ausprobiert mit den Blockierungen abends?


    Gruß Thorsten

    Hallo allerseits,

    unser EQA ist bestellt und wir beschäftigen uns im Voraus schon einmal mit der neuen Situation des Aufladens.


    Unser Fahrprofil hat mehrmals im Jahr die Anforderung, übers Wochenende in div. Hotels zu übernachten. Was wir schon herausgefunden haben ist, dass diese Hotels öffentliche Ladesäulen auf ihren Hotelparkplätzen anbieten. Nun haben wir ja im ersten Jahr dem ME Charge L Tarif dabei.


    Szenario:

    Wir kommen Nachmittags an (möglichst leergefahren). Wollen am nächsten oder übernachsten Tag weiter. Wäre ja dann möglich das Auto über Nacht zu Laden (11KW).

    Jetzt möchte man sich ja nich die ganze Zeit damit beschäftigen das Auto zur Säule, und wieder weg von der Säule zu bewegen (ist ja Urlaub, da haben wir andere Dinge vor). Idealerweise stellt man das Auto ab und lädt es über Nacht auf und parkt es morgens nach dem Aufstehen wieder um. Nun kommen die Fragen zu den Blockierungsgebühren. Im Charge L Tarif fallen die ja nach der 3. Stunde an. Bzw. ab 21 Uhr wieder weg?. Was passiert wenn ich das Auto um 18 Uhr an die Säule stelle und lade? Ist das "System" so intelligent dass es um 21 Uhr erkennt, dass ich jetzt 3 Stunden stehe? Und eigentilch dann ja nach 21 Uhr ist? Also quasi in der regulären Zeit beginne aber zum Zeitpunkt der "Strafe" die 21 Uhr Regel greift?


    Und was passiert wenn ich um z.B. 17:30 Uhr beginne? Zahle ich dann für eine halbe Stunde die Strafgebühr?


    (So würde ich es erwarten. Aber lieber einmal mehr fragen als zu wenig.) :)


    Gruß Thorsten