Hallo Kiezpirat,
wie ging es denn weiter mit deinem EQA?
Die rechtliche Situation kannst du z.B. hier nachlesen: https://www.verbraucherzentral…ng-und-schadenersatz-5057
„Bei der Reparatur hat der Verkäufer nicht unbegrenzt Versuche. Das Gesetz sieht vor, dass Sie sie in der Regel höchstens zweimal dulden müssen, bevor Sie von Ihrem Recht auf Rücktritt oder Minderung Gebrauch machen können. In der Praxis kommt es aber auch auf den Einzelfall an. Gerichte haben schon die Ansicht vertreten, dass Sie bei technisch komplizierten Geräten wie einem Computer bis zu drei Versuche akzeptieren müssen.„