Beiträge von BeeJee

    Hallo Kiezpirat,


    wie ging es denn weiter mit deinem EQA?


    Die rechtliche Situation kannst du z.B. hier nachlesen: https://www.verbraucherzentral…ng-und-schadenersatz-5057


    „Bei der Reparatur hat der Verkäufer nicht unbegrenzt Versuche. Das Gesetz sieht vor, dass Sie sie in der Regel höchstens zweimal dulden müssen, bevor Sie von Ihrem Recht auf Rücktritt oder Minderung Gebrauch machen können. In der Praxis kommt es aber auch auf den Einzelfall an. Gerichte haben schon die Ansicht vertreten, dass Sie bei technisch komplizierten Geräten wie einem Computer bis zu drei Versuche akzeptieren müssen.

    Bei mir ist „234 Totwinkel-Assistent“ auch nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt, obwohl er als Bestandteil des „PAY Fahrassistenzpakets“ mit verkauft wurde.


    Allerdings enthält die Auftragsbestätigung „273 Ausstiegswarnfunktion“, welches eine erweiterte Funktion des Totwinkelassistenten ist, der Totwinkelassistens muss also drin sein. Am Freitag hole ich den Wagen ab, dann kann ich es voraussichtlich sicher bestätigen ;-).


    Meine Vermutung ist, dass Mercedes seit der Funktionserweiterung des Totwinkel-Assistenten um die Ausstiegswarnfunktion beides zusammen unter „273 Ausstiegswarnfunktion“ auflistet. Sie hätten es nur besser „Totwinkel-Assistent mit Ausstiegswarnfunktion“ nennen sollen.