Falls wir über das Gebiet des deutschen WEG sprechen:
es gilt das Windhundprinzip. Dem ersten, der es braucht und wünscht, muss eine Wallbox erlaubt werden (von seiner Gemeinschaft, siehe Gesetz).
Evtl. wird der Zweite ebenso noch installieren können, je nach Netzbetreiber. Spätere dürften, können aber nicht, wegen Limitierung des Netzes.
Fairer, aber viel teurer: ein Lastgangmanagementsystem. Alle können, installieren ihre WB (Sondereigentum) dann, wenn Bedarf eintritt, sodass die frühen mit recht hohen Strömen laden können, je (später) mehr, desto mehr faires Verteilen des (begrenzten) Hausanschlusses (bzw. Netzes der Gemeinde in der Straße).
Mir sind Interimslösungen bekannt, wonach Interessierte -zunächst- einen Anschluss einer dauerstromfesten (16A) Steckdose sich -auf eigene Kosten- erlauben ließen, etwa, um einen Oldtimer erhaltungsladen zu können, inkl. Verkabelung. Das ist ja eine 3,6kW-Lösung, die auch weiterhilft. Ich selbst habe mir -EFH- eine Wallbox gelegt, die derzeit auch nur einphasig -mit diesen Parametern- operiert, weil
a) der zusätzliche (spätere) Vertrag mit Spitzentarif über diesen einstigen Allgemeinstromzähler läuft
b) die Einphasigkeit Voraussetzung für PV-Unterstützung ist
Gebe zu, dass Teil einer Gemeinschaft zu sein, immer die drittbeste Lösung des Wohnens ist....
Im konkreten Fall würde ich mir die Erlaubnis für die (fachgerechte) Verlegung einer Leitung einholen mit dem Ziel schnellstmöglich -wenn auch mit reduzierter Leistung- (zB mit Ladeziegel) laden zu können, sofern vor Ort ein sehr guter Haushaltsstromtarif existiert. Andererseits, wenn man die (Leitungs-) Kosten bedenkt, wieviele IONITY-Ladungen man dagegen erhielte...