Eine Auftragsbestätigung des Händlers ist dringend notwendig, sonst entsteht kein Vertrag. Der Händler wird kaum einen verbindlichen Termin nennen, denn sonst würde er evtl. schadenersatzpflichtig.
Es gibt normalerweise die übl. AGB des ZDK, Zentralverband des Dt. Kfz. Handwerks, das steht alles auf der Rückseite der Bestellung des Kunden, die verbindlich ist, für den Kunden.