Meinen Rechtsschutz hab ich 35 Jahre und erst einmal gebraucht.
Ich setze auf die Einsicht des VK. Mal schauen, ob ich das inzahlung genommene Auto zurück bekomme.
Den BMW kaufe ich, bevor er weg ist und ich ein weiteres Jahr warten muss. Den Rest macht dann mein Anwalt.
"Das Beste oder Nichts" dann lieber Nichts, also keinen Mercedes.
Ich denke, du hast 2 selbsständige Verträge gemacht. Die Rückgabe hat nichts mit dem Verkauf des GW an den Händler zu tun. Nur der Geldfluss ist evtl. gekoppelt. Evtl. gibt's Probleme mit dem Rückgabewert, wenn der Händler dir Rabatt gegeben hat, will er auch sicher nur den gemindert Kaufpreis erstatten. Dafür brauchst du dann doch einen RA... Viel Glück.