Beiträge von E300TD

    Moin.


    Wenn ich einen Neuwagen habe, dann ist die „Community“ vielleicht ganz hilfreich, wesentlich hilfreicher ist hingegen die gesetzliche Gewährleistung und die Garantie des Herstellers.

    Mittlerweile gilt die Beweislastumkehr erst nach 12 und nicht mehr nach 6 Monaten wie zuvor, das heißt, es wird per Gesetz angenommen, dass der Fehler bereits bei Übereignung des Kaufgegenstandes vorhanden war, der Verkäufer muss dann das Gegenteil beweisen.


    Nun kommen wir zum Fehlerbegriff: platt gesagt, ist dies eine wesentliche Abweichung vom Sollzustand. Der Knackpunkt ist, es muss ein Fehler sein, welcher die Verwendung einschränkt. Dafür gibt es dann Anwälte, Gerichte und Gutachter; vor Allem Rechtsschutzversicherungen, denn das kann sehr schnell ins Geld gehen. Der Gutachter wird erst nach Erhalt eines Vorschusses tätig und den zahlt man ohne Rechtsschutzversicherung selbst. Das können sehr schnell tausende Euro werden.


    Keinesfalls sollte man sich mit „das ist Stand der Technik“ abspeisen lassen (VW kann das gut), denn diese Aussage ist so unsinnig wie hilflos. Wenn ich den Mist so gewollt hätte, hätte ich den Mist bestellt. Dem war aber nicht so.


    Zeigt sich der Händler uneinsichtig, bleibt nur der Gang vor Gericht, um, nach Rücktritt vom Kaufvertrag, die Abwicklung des Kaufvertrages zu erzwingen.


    Aber Vorsicht und das wird Euch jeder Anwalt und Gutachter sagen: nicht jeder kleine Fehler berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag (die „Wandlung“ gibt es schon lange nicht mehr), die Fehler müssen entweder sehr zahlreich und klein sein oder groß und unter Einschränkung der Verwendbarkeit auftreten.


    Meine Einschätzung: das Brummen dürfte durchgehen, wenn es permanent auftritt und sehr störend ist, berücksichtigt dabei würde, dass ein EQA eben kein Golf II Diesel von 1985 ist. Das Knarzen beim Anhalten dürfte nicht für einen Rücktritt vom Kaufvertrag ausreichen. Dieses tritt nicht ständig, sondern nur beim Anhalten auf. Und dies möglicherweise auch nicht immer.


    Ihr seht: das ist alles nicht so einfach.


    Ja, auch ich habe gut 60 k€ für einen Neuwagen ausgegeben und bar bezahlt (lieber hätten sie mir den Wagen verleased, wollte ich aber nicht), und er hat ein paar Unzulänglichkeiten, welche nicht so schön sind, aber die Verwendbarkeit nicht wesentlich einschränken. Im Großen und Ganzen ist es ein schönes Auto.


    Ohne Beratung und Rechtsschutzversicherung können Eure Begehren schnell nach hinten losgehen und teuer für Euch werden.


    Deshalb: erst Klärung mit dem Händler suchen, alles zum Fehler akribisch (sehr sehr wichtig!) dokumentieren und wenn es keine Abhilfe gibt, mit (hoffentlich) Rechtsschutzversicherung zum Fachanwalt. Der kann Euch dann beraten und ausloten, ob Euer Begehr Aussicht auf Erfolg hat.


    Ups. So viel wollte ich gar nicht schreiben 🤣🫠.


    Manchmal geht der Jurist einfach mit mir durch 😚.

    Ich habe mich ja standhaft geweigert, die originalen Scheibenwischer gegen Bosch auszutauschen. Heute die Windschutzscheibe mit Mercedes Benz Intensivreingung geputzt. Danach mit Glasfee. Nieselregen. Ein Gerubbel. Ohne Ende. Als ich wieder zu Hause war, sind die Bosch montiert worden. Am 2.7.23 gekauft 😆.

    Reiko : „der Ferrari war noch 500 m weg“ und Du ziehst ihm mit 100 km/h vor den Kühler? In etwa so 😆? Das Video würde ich niemandem zeigen. Wirklich nicht. Kleiner Tip: Ferraris fahren auf der Autobahn, wenn kein Tempolimit besteht, selten mit 120 km/h.

    Aber mal im Ernst: Euch wird nicht das Lenkrad aus der Hand gerissen und Ihr werdet nicht zu Vollbremsungen gezwungen, denn diese Eingriffe sind recht mild und durch Euer Eingreifen reversibel. Seid froh, dass es diese Hilfsmittel gibt. Immer, wenn ich mit meinen Oldtimern fahre, vermisse ich den Totwinkelassistenten 😄.

    @Stromer : Ihr habt alle Garantie.


    Also hin zu Mercedes Benz und „nerven“. Ich bin wirklich mäkelig bei der Verarbeitung von Autos (ich fuhr zwei neue Fiat in den 1990er Jahren 🤣), aber bei dem EQA enttäuschen mich nur die fehlende Abdeckung im Motorraum, die billigen Lenkstockhebel und, dass das Lenkrad nicht kapazitiv ist.


    Naja, die Geschichte mit dem Kühlwasser war auch überflüssig. Nichts gegen Fiat. Mein Vater hat 1999 einen Lancia Kappa 2,4 jtd neu bestellt. Mit Xenonscheinwerfern. Beim ersten TÜV 2002 fiel auf, dass die Scheinwerferreinigungsanlage nicht verbaut war 😆.

    MuadDib : Osnabrück. Dort ist der Händler. Beresa. Bestellung war am 30.06.22. Es ist möglich, dass sich etwas geändert hat. Ich würde dann anmerken, dass ich den Wagen reimportieren würde. Ich bin seit 17 Jahren dort Kunde. Und ich denke, hier gibt es noch wesentlich längere Bindungen. Die sind ja auch etwas „wert“.