Moin.
Wenn ich einen Neuwagen habe, dann ist die „Community“ vielleicht ganz hilfreich, wesentlich hilfreicher ist hingegen die gesetzliche Gewährleistung und die Garantie des Herstellers.
Mittlerweile gilt die Beweislastumkehr erst nach 12 und nicht mehr nach 6 Monaten wie zuvor, das heißt, es wird per Gesetz angenommen, dass der Fehler bereits bei Übereignung des Kaufgegenstandes vorhanden war, der Verkäufer muss dann das Gegenteil beweisen.
Nun kommen wir zum Fehlerbegriff: platt gesagt, ist dies eine wesentliche Abweichung vom Sollzustand. Der Knackpunkt ist, es muss ein Fehler sein, welcher die Verwendung einschränkt. Dafür gibt es dann Anwälte, Gerichte und Gutachter; vor Allem Rechtsschutzversicherungen, denn das kann sehr schnell ins Geld gehen. Der Gutachter wird erst nach Erhalt eines Vorschusses tätig und den zahlt man ohne Rechtsschutzversicherung selbst. Das können sehr schnell tausende Euro werden.
Keinesfalls sollte man sich mit „das ist Stand der Technik“ abspeisen lassen (VW kann das gut), denn diese Aussage ist so unsinnig wie hilflos. Wenn ich den Mist so gewollt hätte, hätte ich den Mist bestellt. Dem war aber nicht so.
Zeigt sich der Händler uneinsichtig, bleibt nur der Gang vor Gericht, um, nach Rücktritt vom Kaufvertrag, die Abwicklung des Kaufvertrages zu erzwingen.
Aber Vorsicht und das wird Euch jeder Anwalt und Gutachter sagen: nicht jeder kleine Fehler berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag (die „Wandlung“ gibt es schon lange nicht mehr), die Fehler müssen entweder sehr zahlreich und klein sein oder groß und unter Einschränkung der Verwendbarkeit auftreten.
Meine Einschätzung: das Brummen dürfte durchgehen, wenn es permanent auftritt und sehr störend ist, berücksichtigt dabei würde, dass ein EQA eben kein Golf II Diesel von 1985 ist. Das Knarzen beim Anhalten dürfte nicht für einen Rücktritt vom Kaufvertrag ausreichen. Dieses tritt nicht ständig, sondern nur beim Anhalten auf. Und dies möglicherweise auch nicht immer.
Ihr seht: das ist alles nicht so einfach.
Ja, auch ich habe gut 60 k€ für einen Neuwagen ausgegeben und bar bezahlt (lieber hätten sie mir den Wagen verleased, wollte ich aber nicht), und er hat ein paar Unzulänglichkeiten, welche nicht so schön sind, aber die Verwendbarkeit nicht wesentlich einschränken. Im Großen und Ganzen ist es ein schönes Auto.
Ohne Beratung und Rechtsschutzversicherung können Eure Begehren schnell nach hinten losgehen und teuer für Euch werden.
Deshalb: erst Klärung mit dem Händler suchen, alles zum Fehler akribisch (sehr sehr wichtig!) dokumentieren und wenn es keine Abhilfe gibt, mit (hoffentlich) Rechtsschutzversicherung zum Fachanwalt. Der kann Euch dann beraten und ausloten, ob Euer Begehr Aussicht auf Erfolg hat.
Ups. So viel wollte ich gar nicht schreiben 🤣🫠.
Manchmal geht der Jurist einfach mit mir durch 😚.