Frank: Ahk für Fahrradträger oder für Anhänger?
Ich habe die Ahk auch mitbestellt, werde sie aber zu 99 % für den Fahrradträger nutzen.
Gruß sieglo
Bei mir auch so, vielleicht sogar zu 100%.
Frank: Ahk für Fahrradträger oder für Anhänger?
Ich habe die Ahk auch mitbestellt, werde sie aber zu 99 % für den Fahrradträger nutzen.
Gruß sieglo
Bei mir auch so, vielleicht sogar zu 100%.
En suisse je suis à 15.1 kw de moyenne sur 1400 km…mais effectivement on ne peut pas utiliser cette appli !
„In der Schweiz verbrauche ich durchschnittlich 15,1 kw auf 1400 km… aber wir können diese App tatsächlich nicht verwenden!„
@PAKO - bei mir funktioniert er auch nicht, deshalb habe ich den Link nochmal eingestellt.
Geht aber noch über das Downloadcenter von MB
Falls etwas zur Zeit nicht gebaut wird, kann man dann wählen, ob man darauf verzichtet oder dies zur gegebenen Zeit nachgerüstet wird?
Das kommt sicherlich darauf an, was es ist und ob es sich nachrüsten lässt - Panoramadach wird wohl schwierig werden - ich sehe hier aber auch den Verkäufer bzw. den Mercedes-Händler in einer sehr schwierigen Situation - der muss dem Käufer/der Käuferin klar machen, was geht und was nicht. Da ja die Rückmeldungen von MB (auch die AB) vom Händler verschickt werden, kann der schlecht irgendwelche Schreiben zurückhalten, weil die Differenz zwischen Versand und Datum des Schreibens von MB keine große Zeitspanne umfassen darf. Ansonsten würde ich dem Verkäufer bzw. Händler meinen Unmut eindeutig wissen lassen.
Und wer hat diese Information geliefert?
Meine Interpretation des heutigen Gespräches mit dem Verkäufer. (Beachte auch das entsprechende Smiley.)
Wahrscheinlich wurde mein Lieferdatum vom 3. Quartal 2021 auf 1. Quartal 2022 geändert, damit der Verkäufer seine Provision nicht verliert, weil in 2022 dann wieder Chips da sind.
sieglo - wenn Du fragst, warum es MB in seinen AGB aufgeführt hat - diese AGBs benutzen alle Fahrzeuganbieter in gleicher Weise - in den Urteilen z. B. ging es um BMW und VW. Der Passus ist wortgleich, taucht dort nur unter einer anderen Nummer auf.
Danke… aber das ist ja wirklich abschreckend / erschreckend … früher war Autokauf einfacher und sicherer
Hier noch was aus einem Urteil des LG Münster vom 29.1.2018 - Az: 010 O 357/16 - da ging es darum, dass ein Käufer im Rahmen des Abgasskandals als Ersatz für seinen alten Wagen einen Wagen neueren Produktionsdatums haben wollte. In diesem Urteil ist auch der in den Neuwagenkaufverträgen enthaltene Passus, den ich in meinem Beitrag zitiert hatte, bewertet worden:
„Beim Änderungsvorbehalt in Ziffer IV.6 (schweppes: Das ist der gleiche Text wie der von mir in meinem Beitrag angeführte Punkt 7) der Neuwagen-Verkaufsbedingungen geht das Gericht davon aus, dass diese Klausel …. eine unangemessene Benachteiligung für den Käufer darstellt und damit AGB-rechtlich unzulässig ist (§ 307 Abs. 1 BGB).
Zwar sind Änderungsvorbehalte zugunsten des Verwenders von AGB nicht pauschal unzulässig; die Ziffer IV.6. nimmt entsprechend auch den Wortlaut des § 308 Nr. 4 BGB auf. Änderungsvorbehalte, die sich nicht nur auf die Umstände der Leistungserbringung oder auf Nebenpflichten beziehen, sondern auch den Inhalt und Umfang der Hauptleistung betreffen, sind aber i.d.R. besonders nachteilig für den anderen Vertragsteil (hier: Käufer). Von einer vertraglich vereinbarten … Fahrzeugkonfiguration kann deshalb nicht unter Berufung auf Ziffer IV.6. abgewichen werden (KG Berlin, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 23 U 15/11 -, juris).
Die Klausel dürfte danach beim Neuwagenkauf allgemein unzulässig sein. Denn sie betrifft ausschließlich die Hauptleistungspflicht des Verwenders (der Klausel). Farbton und Lieferumfang des Fahrzeugs dürften praktisch immer im Wege einer Beschaffenheitsvereinbarung festgelegt sein. Aber auch Konstruktion und Form des Fahrzeugs sind von solch besonderer Bedeutung, dass eine einseitige Änderungsmöglichkeit durch den Verkäufer den Käufer regelmäßig unangemessen benachteiligt. Ein Käufer besichtigt ein Neufahrzeugmodell typischerweise vor dem Kauf; er wird wegen der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung eines Kfz-Kaufs ein Fahrzeug regelmäßig genau in der Konstruktion und Form erhalten wollen, wie er es besichtigt hat. Es erscheint kaum denkbar, dass ein Kunde eines Kfz-Händlers sich regelmäßig mit Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs ohne seine ausdrückliche Zustimmung einverstanden erklären würde. Genau dies erlaubt die Klausel aber. Sie dürfte deshalb für die meisten Kfz-Käufer überraschend sein. Auch das grundsätzlich legitime Interesse des Herstellers, die eigenen Modelle weiterzuentwickeln, dürfte einen einseitigen Änderungsvorbehalt zu seinen Gunsten nicht angemessen machen; es ist einem Kfz-Händler ohne weiteres zuzumuten, genau das zu liefern, was sein Kunde bestellt.“
Mein Freundlicher hat mir gerade bestätigt, dass die Konfiguration im Internet, die man mit einem Code aufrufen kann, NICHT ausschlaggebend für die Ausstattung des EQA ist sondern ausschließlich die Auftragsbestätigung.