Wie Michael bereits schon mal zu diesem Thema bezüglich Versteuerung der THG-Quote schrieb, hier nochmal:
Ist die THG-Prämie steuerpflichtig?
In der Regel gelten Prämien als „Einkünfte aus sonstigen Leistungen“ (§ 22 Nr. 3 EStG) und sind steuerfrei. Allerdings besteht eine Freigrenze von maximal 255 Euro.
Bei der THG-Prämie sollten private E-Auto-Besitzer deswegen bei der Wahl eines Quoten-Anbieters vorher prüfen, ob sich die angebotene THG-Prämie lohnt. Schließlich kann eine Prämie von 300 Euro nach steuerlichen Abzügen unter den steueroptimierten Betrag von 255 Euro fallen.
Muss die THG-Prämie versteuert werden?
Das Problem bei der THG-Prämie ist, dass es sich bei der steuerfreien Auszahlung von bis zu 255 Euro nicht um einen Freibetrag handelt, sondern um eine Freigrenze. Das heißt, dass nicht alles über diesem Wert versteuert werden muss, sondern die gesamte Auszahlung voll steuerpflichtig ist, wenn die Grenze überschritten wurde.
Viele Vermittlungsplattformen überlassen es E-Auto-Besitzern, ob sie sich freiwillig für den steueroptimierten Betrag von 255 Euro entscheiden oder für einen höheren Wert, der sogar bis zu 400 Euro betragen kann.
Quelle: http://www.homeandsmart.de