Moin tosomen,
seit neuestem werden bei meinem DB - Händler nur noch Wartungen (Service A und B) nach Herstellerangaben gemacht, d. h. es sind keine Eigenleistungen mehr möglich. Zitat aus einer Email von DB:
"Hier kann wie auch bereits die letzten Male erwähnt nichts weggelassen oder gestrichen werden, da hier rein nach Herstellervorgabe gearbeitet werden muss. Wünschen Sie dies nicht, kann die Wartung natürlich nach Ihrem Ermessen gekürzt werden, allerdings wird dann der Haken im Serviceheft „Wartung nach Herstellervorgabe“ nicht gesetzt werden und jegliche Kulanzansprüche o.ä. sind dann für das Fahrzeug nicht mehr gültig."
Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht? Ist das zulässig? Meine "Eigenleistungen" hatte ich schon mal in einem thread erwähnt, diese sind keine verkehrssicherheitsrelevanten. Z. B. Wischerblätter, Luftfilter etc. wechseln. Der letzte Service B halbierte sich dadurch kostenmäßig, d . h. vor einem Jahr ging das noch problemlos. Konkrete Aussagen, woher dieser Sinnneswandel bei Mercedes kommt wurde nicht gemacht.