In meinem Vertag mit der Mercedes-Benz Leasing GmbH ist u.a. nachzulesen:
"Der Leasingnehmer hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nach den Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers behandelt wird..."
Demzufolge ist die Aussage des Servicepartners wohl nicht korrekt
Ich lese da jetzt nicht heraus, dass es um den Service geht, sondern um die sachgerechte Benutzung durch den Leasingnehmer. Die Betriebsanleitung gibt ja die Verwendung und Nutzung des Fahrzeugs vor. Oder ist das Zitat zu knapp?