Habe heute mal nachgefragt, ob es irgendwelche rechtliche, versicherungstechnische Nachteile gibt oder ob die ABE erlischt wenn man die Typbezeichnung am Heck beim Elektroauto entfernt.
Antwort einer großen Prüforganisation:
„vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen, auch wenn wir Sie vorab darauf hinweisen müssen, dass wir keine umfassende Rechtsberatung oder "Erklärung", Auslegung bzw. Kommentierung von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien oder anderer Rechtsnormen durchführen (dürfen). Alle weiteren Bemerkungen sind rein informell und bedürfen ggf. eigener weitergehender rechtlicher Abklärung.
Es handelt sich nachfolgend lediglich um eine rein persönliche - wenn auch relativ fundierte - Auslegung der Vorschriften durch den Unterzeichnenden.
Die Angabe des Fahrzeugtyps ist weder in den nationalen noch internationalen Vorschriften gefordert. Sie könnten ein Fahrzeug auch mit „Entfall der Typkennzeichnung“ beim Fahrzeughersteller ordern.
Eine Abnahme bzw. Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.
Der Verweis auf die Typbezeichnung in der Rettungskarte bezieht sich auf den Typ bzw. in dem Fall auf die Verkaufsbezeichnung („xxxxxxxxxx Verkaufs- oder Handelsbezeichnung, der Typ lautet „Yyyy“) in den Fahrzeugpapieren. Es ist keine Pflicht diese auch am Fahrzeug außen zu führen.“
Antwort großer Autohersteller:
„
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. September 2022.
Sie erwarten in kürze einen neuen xxxxxxxxxx.
Herzlichen Glückwunsch und danke für Ihr Vertrauen.
Sie möchte wissen, ob Sie den Modellschriftzug auf der Heckklappel entfernen können, ohne Nachteile zu erhalten.
Den Modellschriftzug können Sie ohne Bedenken von der Werkstatt entfernen lassen. ..“