Vielleicht trete ich jetzt auch eine unnötige Diskussion los. Aber gerade jetzt bei den niedrigen Temperaturen ist mir besonders die allgemein erhobene Blockiergebühr aufgestoßen. Auch wenn sie bei Mercedes nicht so benannt wird, sondern lediglich der Zuschlag nach/ab 180 Minuten angegeben wird. EnBw bezeichnet die tatsächlich als Blockiergebühr, wenn auch nach 240 Minuten. Maingau nennt sie ab 240 Minuten Standzeitzuschlag. Allen gemein haben sie aber offensichtlich den Zweck, die Ladezeit zu begrenzen. Was an sich schon mal ein Unding ist! Denn mit einer Einschränkung der Ladezeit mittels dann erhobenen Zuschlages, egal wie und ob man ihn benennt, schränkt man bewusst die Reichweite ein. Im Winter mit Sicherheit ärgerlicher als im Sommer.
So stellt sich mir schon länger die Frage, inwieweit man eine „Blockiergebühr“ überhaupt erheben kann, wenn ein Fahrzeug geladen wird. Grundsätzlich „blockiert“ es ja von dem Zeitpunkt an, wo es geladen wird. Also von der ersten Minute an! Und nicht erst nach 180 oder 240 Minuten! Niemand würde auf die Idee kommen, bei Verbrennern nach einer festgelegten Menge Kraftstoff einen erhöhten Preis zu nehmen, um zu erreichen dass weniger getankt wird. Da wohl auch die wenigsten freiwillig einen Zuschlag zahlen wollen (was man ja immer wieder in Diskussionen herausliest), werden sie also versuchen, den Zeitraum ohne Zuschlag einzuhalten. Und hier sind gerade die 180 Minuten von Mercedes nicht zielfördernd für mehr Fahrfreude. Denn wenn man schon ein Fahrzeug fährt, dass aufgrund seines Antriebes eine geringere Reichweite besitzt, sollte doch alles getan werden, damit man diese wenigsten annähernd erreicht. Zudem frage ich mich auch, ob eine Blockiergebühr tatsächlich erhoben wird, wenn vor den erreichten 180/240 Minuten der Ladevorgang beendet ist, das Fahrzeug aber trotzdem an der Säule hängt. Was mir in Berlin jedenfalls aufgefallen ist, dass das Ordnungsamt ein 55 Euro Knöllchen vergibt, wenn jemand auf einen Ladeplatz steht und nicht lädt. Egal was für ein Auto da steht.
Ich persönlich lade zu 90 Prozent AC. Lade mit der Mercedes me Karte im M Tarif. Geladen wir immer bis 80 Prozent, und fahre hauptsächlich Stadtverkehr. Will ich nun die Ladezeit von drei Stunden nicht überschreiten, darf ich den Akku nicht unter 35 Prozent fahren, um das Risiko eines Zuschlages auszuschließen. Das heißt dann aber auch, dass mir eigentlich nur 45 Prozent der Akkuleistung zur Verfügung stehen! Man muss sich das mal vorstellen. Wäre so, als wenn ich beim Verbrenner nur immer halbvoll tanken darf.
Um es klar zu sagen. Das Auto macht sehr viel Spaß, und ich möchte es nicht mehr missen. Aber das ist für mich ein Punkt, der völlig daneben ist. Alles schön und gut mit Reichweiten zu werben. Aber andererseits diese derart einzuschränken, auch wenn es nur einen Teil der Fahrer betrifft, sollte endlich der Vergangenheit angehören. Meiner Meinung nach sollte ein Fahrzeug was geladen wird, grundsätzlich nicht mit einer Zusatzgebühr belegt werden dürfen. Kürzere Ladezeiten und damit Reichweiten erhöhen zudem die Häufigkeit der Ladevorgänge! Auch das sollte jedem bewusst sein. Ich persönlich hätte kein Problem damit, den Akku bis 10 Prozent zu entladen, um dann bis 80 Prozent aufzuladen. Ich weiß natürlich auch, dass diejenigen, die ihre eigene Wallbox haben oder/und jeden Tag lange Strecken fahren, davon nicht betroffen sind. Aber ich bin trotzdem der Meinung, dass man hier mal vielleicht Mercedes auffordern sollte, das mit den 180 Minuten zu überdenken, und wenigstens 300 Minuten einführen sollte. Alternativ das auch mal anderen Anbietern so darlegen. Denn auch 240 Minuten reichen nicht aus, um bei AC von 10 auf 80 zu laden. Das erhöht auch aus meiner Sich die Akzeptanz für E-Autos.
Mich würde dazu mal Eure Meinung interessieren.