Das Thema Dashcam scheint bei Mercedes-Benz nicht wirklich ernstgenommen zu werden. Schade. Aussage meines Verkäufers: "das Freischalten sei in Deutschland nicht zulässig".
Nicht nur, dass sowohl EuGH als auch BGH (2018, Az.VI ZR 233/17) in mehreren Grundsatzurteilen die Zulässigkeit einer DashCam für die Beweissicherung bestätigt haben, ich hatte bereits vor 4 Jahren in meinem BMW 330e ab Werk eine Dashcam eingebaut bekommen.
Die Zurückhaltung von Mercedes-Benz kann ich mir nur mit der technischen Umsetzung erklären, da nur eine "anlassbezogene" (bei einem Unfall) Aufnahme erlaubt ist. Vielleicht fehlt eine entsprechende Sensorik? Ich kann nur spekulieren.
Ich hoffe, dass spätestens ein Einlenken bei Mercedes-Benz erfolgt, wenn der gefährliche Trend zu uns nach Deutschland kommt, dass Fußgänger sich absichtlich auf die Motorhaube werfen, um Schadensersatz und Schmerzensgeld zu kassieren.
Bis dahin bleibt wohl nur eine externe DashCam zu installieren.