Dann ist deine Sterne Garantie nicht mehr gültig lese einmal die Bedingungen durch.
Wartungskosten Mercedes EQA - Preis Service Inspektionen
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Die meisten Hersteller geben ein Intervall von 2 Jahren vor und das ist bei den heutigen Bremsen auch sinnvoll.
Hallo Klaus,
du hast nicht meinen Beitrag verstanden!
Es ist aus technischen Gründen nicht notwendig die Bremsflüssigskeit in einem Intervall von 2 Jahren zu erneuert, erst recht nicht sinnvoll .
Gruß
Ralf
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Dann ist deine Sterne Garantie nicht mehr gültig lese einmal die Bedingungen durch.
Geht das etwas genauer? Welche "Bedingungen"?
In den Bedingungen der JSG steht folgendes:
§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions und Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bzw.
nach Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt.Demnach spricht nichts gegen einen Service bei Bosch. Eine Garantiearbeit muss bei MB gemacht werden.
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Ja klar Garantiegeber und anerkannten Vertragswerkstatt und das ist Mercedes und nicht Bosch oder ATU oder sonst noch was.
Aber es steht natürlich jeden frei es auszuprobieren.
Und ich glaube auch nicht das dann weiterhin der Mobilio Service gewährt wird ,der sich natürlich Mercedes durch den Service bezahlen lässt.
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Ja klar Garantiegeber und anerkannten Vertragswerkstatt und das ist Mercedes und nicht Bosch oder ATU oder sonst noch was.
Aber es steht natürlich jeden frei es auszuprobieren.
Und ich glaube auch nicht das dann weiterhin der Mobilio Service gewährt wird ,der sich natürlich Mercedes durch den Service bezahlen lässt.
Da stand u.a. auch: ...in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt...
Es ist wie immer: gehört ist nicht gesehen, in diesem Fall, gelesen ist nicht verstanden. Erledigt, Ablage P.
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Ich glaube, da gibt es auch höchstrichterliche Urteile, worin es heißt, „nach Herstellervorgaben“ reicht für die Garantie.
Aber bei Kulanz verhält sich das ganz anders. Da kann der Hersteller darauf bestehen, dass die Wartungen bei MB erfolgen. Kulanz ist schließlich freiwillig von MB.
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Es geht nicht um die gesetzliche Garantie sondern um die Sterne Garantie bei Gebrauchtwagen. Aber wie gesagt es kann jeder machen wie er will.
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Garantiebedingungen und Kulanz sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Kulanz ist nach der Garantiezeit, sollte hier ein Schaden eintreten und liegt vollkommen im Ermessen des Herstellers.
Bei meinem ehemaligen CLS wurde sogar nach über sieben Jahren noch ein kaputter Spursensor auf Kulanz ersetzt. Das waren laut Rechnung über 600,- €, die von Mercedes getragen wurden. Der Wagen war lückenlos bei Vertragspartnern gewartet worden.
Dagegen wurde der Kulanzantrag der A Klasse meiner Frau wegen eines defekten Heckscheibenwischermotors nach knapp fünf Jahren abgelehnt. Hier wurden die Wartungen nach der Garantiezeit nicht von einem Mercedes Partner ausgeführt.
Bei Kulanz ist ein strikter, regelmäßiger Service bei einer Vertragswerkstatt vonnöten. Hier führt für mich jedenfalls kein Weg daran vorbei.
Das Ganze dann aber nur nach schriftlichem Kostenvoranschlag, möglichst von mehreren Vertragspartnern. Hier gibt es zum Teil horrende Preisunterschiede, was ich selbst schmerzhaft erfahren musste.
Zum Glück gibt es aber noch einige, faire
Mercedes Werkstätten.
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Geht das etwas genauer? Welche "Bedingungen"?
In den Bedingungen der JSG steht folgendes:
§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions und Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bzw.
nach Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt.Demnach spricht nichts gegen einen Service bei Bosch. Eine Garantiearbeit muss bei MB gemacht werden.
Ist Dir bekannt, dass jede Bosch-Niederlassung eine anerkannte Vertragswerkstatt von Mercedes ist, oder woraus schließt Du das?
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Ist Dir bekannt, dass jede Bosch-Niederlassung eine anerkannte Vertragswerkstatt von Mercedes ist, oder woraus schließt Du das?
Der Vertragswerkstattstatus ist nicht notwendig. Sie müssen nur nach Herstellervorgaben arbeiten. Das steht auch so im obig zitierten Text und ist wohl auch gerichtlich so entscheiden worden. Ich schlage vor z.B. https://www.adac.de/rund-ums-f…ige-autowerkstatt-finden/ zu lesen, bevor wir uns hier ewig im Kreis drehen.
Es steht übrigens auch im ADAC-Artikel, dass es neben Garantie zB bzgl. Kulanz Vorteile gibt, wenn man zur Niederlassung bzw. Vertragswerkstatt geht (da empfiehlt man 4 Jahre als Kompromiss). Muss halt jeder selber wissen.